Satzung des Kreisverbandes Herne Der Partei Alternative für Deutschland (Stand 21.10.2022) § 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Kreisverband trägt den Namen der Partei Alternative für Deutschland mit der nachgestellten Bezeichnung Kreisverband Herne. Die Kurzbezeichnung lautet AfD. (2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Herne. Das Tätigkeitsgebiet entspricht dem Gebiet der Stadt Herne (3) Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 2 – Gliederung (1) Der Kreisverband kann bei Bedarf und auf Beschluss seines Vorstandes Ortsgruppen bilden, zusammenfassen und auflösen. (2) Ortsgruppen sind unselbständige Teile ihres Kreisverbandes. Sie können ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln. § 3 – Mitgliedschaft (1) Für die Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der Bundessatzung. (2) Die Mitglieder des Landesverbandes werden vom Landesverband aufgenommen und verwaltet, soweit dieser die Aufgaben nicht an nachgeordnete Gebietsverbände delegiert hat. (3) Bei entsprechender Delegation nimmt der Kreisverband auf. § 4 – Organe des Kreisverbandes Organe des Kreisverbandes sind: a) der Kreisverband b) der Kreisvorstand c) die Wahlkreisversammlung § 5 – Der Kreisverbandsparteitag (1) Der Kreisverbandsparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Er ist als ordentlicher und außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. (2) Aufgaben des Kreisparteitages sind die Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen des Kreisverbandes. Der Kreisverbandsparteitag beschließt insbesondere über das Kreis-Wahlprogramm und die Satzung des Kreisverbandes. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben; bis dahin gilt die Geschäftsordnung der Landespartei.